Die Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber (AZA) wurde gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) 1948 gegründet. Sie ist eine juristische Person öffentlichen Rechts und untersteht der Kontrolle und Aufsicht des Bundes.
Als nicht gewinnstrebendes Dienstleistungsunternehmen sind wir voll unserer Kundschaft verpflichtet: unseren Mitgliedfirmen, den Leistungsberechtigten und den Versicherten. Ihnen als verständnisvolle und hilfsbereite Partnerin zu begegnen und einen kompetenten und praxisorientierten Service zu bieten, ist unser Anspruch.
Mit 36 Angestellten hat die AZA eine überschaubare Grösse. Unsere Kommunikationswege sind kurz und direkt. Für jeden Fachbereich verfügen wir über mehrere fachkundige Ansprechpersonen für individuelle Beratung und eine unkomplizierte Geschäftsabwicklung.