Die Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber (AZA) wurde gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) 1948 gegründet. Sie ist eine juristische Person öffentlichen Rechts und untersteht der Kontrolle und Aufsicht des Bundes.
Mit der Einführung des zürcherischen Kinderzulagengesetzes im Jahr 1959 wurde die private Familienausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber (FZA) als Verein i.S. von Art. 60 ff. ZGB gegründet. Sie führt für die Betriebe, die der AZA angeschlossen sind, auch die Familienzulagenordnung durch. Seit 2009 ist die FZA in sämtlichen Kantonen anerkannt und setzt alle 26 kantonalen Zulagenordnungen um. AZA und FZA werden durch das gleiche Team geführt.
Voraussetzungen für diesen Beruf
Was bringst du mit? - Du bist anpassungsfähig und arbeitest gerne im Team - Du teilst die Freude am Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen - Du bist offen und zuverlässig - Gute Sek-A-Noten