Selbstständige Service- und Reparaturarbeiten an Motor, Fahrwerk und Antrieb ausführen sowie einfache Reparaturen in der Fahrzeugelektrik unter Mithilfe übernehmen: in diesen Bereichen ist der Automobil-Fachmann und die Automobil-Fachfrau tätig. Ebenfalls zur Ausbildung gehört die Führerprüfung, wobei der Ausbildungsbetrieb die Kosten für mindestens 15 Fahrstunden für die jeweilige Fahrzeugkategorie übernimmt.
Die Grundbildung dauert insgesamt drei Jahre. Nach dem 1. Ausbildungsjahr findet eine Standortbestimmung statt.
Damit der Auszubildende lernt, seine Arbeit selbstständig auszuführen, stehen ihm ein Ausbildner und gelernter Automobil-Fachmann zur Seite. Ergänzend dazu gibt es einen Bildungsplan, die Verordnung und den Bildungsbericht zum Automobilfachmann.
3-jährige Praxis im Kundendienstbereich des Automobilgewerbes: Berufsprüfung als Kundendienstberater im Automobil-Gewerbe mit eidg. Fachausweis (modular)
Nach weiteren zwei Jahren Praxis: höhere Fachprüfung als eidg. dipl. Automobilkaufmann