In den letzten Monaten haben wir eine starke Zunahme von Bewerbungen aus dem Ausland für Lehrstellen in der Schweiz festgestellt. Wir freuen uns über das Interesse und die Motivation junger Menschen aus diesen Ländern, in der Schweiz eine Ausbildung zu absolvieren. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass die rechtlichen Anforderungen für ausländische Bewerbende in der Schweiz spezifisch und streng geregelt sind.
Die Schweiz hat ein weltweit einzigartiges Bildungssystem, das sogenannte duale Bildungssystem. Dieses System kombiniert schulische Ausbildung mit praktischer Berufserfahrung in Unternehmen. Lehrstellen sind in erster Linie für Jugendliche gedacht, die ihre obligatorische Schulzeit in der Schweiz absolviert haben. Das duale Bildungssystem richtet sich an junge Menschen, die sich nach der Schule für eine berufliche Ausbildung entscheiden.
Für ausländische Staatsangehörige, insbesondere aus Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Ländern wie Marokko, Tunesien und Algerien, gelten spezielle gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine Lehrstellenbewerbung stark einschränken. Unter anderem müssen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sowie andere formale Voraussetzungen erfüllt sein, bevor eine berufliche Ausbildung in der Schweiz überhaupt in Betracht gezogen werden kann.
Um Missverständnisse und unnötige Aufwände für Bewerbende sowie für unsere Schweizer Unternehmen zu vermeiden, empfehlen wir allen Interessierten, sich im Voraus gründlich über die geltenden Anforderungen zu informieren. Hierbei können staatliche Informationen weiterhelfen, die die Voraussetzungen für eine Ausbildung in der Schweiz erklären.
Wir leiten dich auf die folgende offizielle Seite der Schweizer Regierung weiter, die alle notwendigen Informationen für Bewerbende aus dem Ausland bereitstellt: Informationen für ausländische Lernende
Bitte beachte, dass Bewerbungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, leider nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank für dein Verständnis und dein Interesse an einer Ausbildung in der Schweiz!